6.2.1 Hinsichtlich der Parzelle aaa ergeben sich keine Änderungen in der Zonenzuweisung, hingegen wird die Schutzzone S2 dahingehend erweitert, dass neu der nordöstliche Bereich der Parzelle bbb der Schutzzone S2 zugewiesen wird, welcher in der S2 weitreichenderen Einschränkungen unterworfen ist als bisher in der S3. Damit beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen auf die Schutzzonenzuweisung im Bereich der Parzelle bbb.