Sie umfasst die Grundwasserfassung oder -anreicherungs- anlage sowie deren unmittelbare Umgebung. Bei stark heterogenen Karst- und Kluft-Grundwasserlei- tern umfasst sie zudem die unmittelbare Umgebung von Schluckstellen, bei denen eine Gefährdung der Trinkwassernutzung besteht (Anhang 4 Ziffer 122 GSchV). In dieser Zone sind nur bauliche Eingriffe und andere Tätigkeiten zulässig, welche der Trinkwassernutzung dienen (Anhang 4 Ziffer 223 GSchV).