In ihrer Stellungnahme vom 24. September 2018 hatten die heutigen Beschwerdeführenden geltend gemacht, die Landflächen der Parzellen ccc bis ddd lägen in der erweiterten Schutzzone 3; diese Landflächen würden nach ÖLN-Vorschriften bewirtschaftet, welche die Anforderungen des Schutzzonenreglements Art. 3.27 bis 3.37 erfüllen würden. Die Unterzeichnenden seien nicht bereit, eine Last auf die teilweise eingezonten Grundstücke ccc bis ddd hinzunehmen. 4. Rechtliche Grundlagen 4.1