Die Beschwerdeführenden wenden sich in ihrer Beschwerde gegen die Schutzzonenausscheidung. Der Beschwerde vom 29. Juli 2022 in Verbindung mit dem Schreiben vom 24. September 2018 lässt sich entnehmen, dass die Beschwerdeführenden mit ihrem Hauptantrag den Verzicht auf die Schutzzonenerweiterung bzw. die Aufhebung der Einzelverfügung des Gemeinderats R vom 14. Juni 2022 fordern. Eventualiter verlangen sie die Beschränkung des Schutzzonenperimeters auf den X-Weg. In ihrer Stellungnahme vom 24. September 2018 hatten die heutigen Beschwerdeführenden geltend gemacht, die Landflächen der Parzellen ccc bis ddd lägen in der erweiterten Schutzzone 3;