Im Rahmen der Vergrösserung dieser Schutzzonen Quellwasserfassung D soll die Parzelle bbb der Beschwerdeführenden im nordöstlichen Bereich neu der Schutzzone S2 zugewiesen werden, im Übrigen verbleibt die Parzelle bbb in der Schutzzone S3. Die Parzelle aaa verbleibt vollständig in der Zone S3.