Die Quellwasserfassung D beinhaltet 3 Quellwasserfassungen auf dem Gemeindegebiet von Q.. Die entsprechenden Schutzzonen betreffen teilweise auch Gemeindegebiet von R. Die auf dem Gemeindegebiet von R gelegenen Parzellen aaa und bbb der Beschwerdeführenden sind laut dem geltenden Bauzonen- und Kulturlandplan der Gemeinde R vom 21. Juni 2006 der Landwirtschaftszone gemäss § 11 f. der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde R vom 21. Juni 2006 zugewiesen und werden landwirtschaftlich bewirtschaftet. Laut dem geltenden Schutzzonenplan für die Quellfassungen D der Gemeinde Q. vom 9. Dezember 1997 sind die Parzellen aaa und bbb der Schutzzone S3 zugewiesen.