Die D. GmbH existiert seit dem 9. Oktober 2007, wohingegen die C. AG erst seit dem 2. Februar 2019 im Handelsregister eingetragen ist. Gemäss zentralem Firmenindex (www.zefix.ch) hat die D. GmbH seit dem 31. Januar 2020 in R. eine Zweigniederlassung. Auf den bewilligten Bauplänen vom 22. Februar 2021 wird die C. AG, mit Sitz in Q., als Bauherrin geführt, wohingegen die D. GmbH als Projektverfasserin gilt. Damit erhebt eine Firma – die D. GmbH – eine Beschwerde, welcher der angefochtene Beschluss selbst nicht eröffnet worden ist, da der Gemeinderat B den Beschluss vom 30. Mai 2022 nachweislich an die C. AG als Bauherrin eröffnet hat.