Der Gemeinderat B. hat den angefochtenen Beschluss vom 30. Mai 2022 an die C. AG in Q. eröffnet. Die Beschwerde wurde jedoch am 30. Juni 2022 durch die D. GmbH eingereicht. Gemäss Handelsregister des Kantons Luzern existieren beide Firmen (im Internet: handelsreigster.lu.ch > Firmensuche; mit beinahe identischen Firmenbezeichnungen). Sie werden denn auch beide seit dem 17. September 2020 unter der gleichen Domiziladresse geführt. Davor galt für die beiden Firmen ebenfalls eine gleiche aber andere Domiziladresse. Die D. GmbH existiert seit dem 9. Oktober 2007, wohingegen die C. AG erst seit dem 2. Februar 2019 im Handelsregister eingetragen ist.