Das im Streit liegende Mehrfamilienhaus weist eine Gesamthöhe (inkl. Attikageschoss) von 11,75 m auf (gemessen ab gewachsenen Terrain; vgl. Plan "Projektänderung: neu blaues Glasgeländer Attika MFH" vom 28. September 2021, Schnitt A-A, Massstab 1:100). Sollte die neue BNO so in Rechtskraft erwachsen, würde das vorliegende Mehrfamilienhaus wohl die zulässige Gesamthöhe von 14 m, gemessen ab dem natürlich gewachsenen Geländeverlauf (vgl. Ziff. 1.1 Anhang 1 BauV), einhalten. Eine abschliessende Beurteilung kann im vorliegenden Fall aufgrund fehlender Angaben zum massgebenden natürlich gewachsenen Terrain nicht erfolgen.