Anders als nach geltendem Recht ist die Attikageschosshöhe bei der Berechnung der Gesamthöhe somit neu mitzurechnen. Der Entwurf der neuen BNO sieht in der Zone WG3 eine Gesamthöhe von 14 m vor. Eine Regelung zur Fassadenhöhe sieht die neue BNO nicht vor. Diese Bestimmungen sind nicht Gegenstand der gegen die Revision erhobenen Beschwerden.