Die Revision der BNO ist in der Gemeinde Q. bereits weit fortgeschritten. Die Gemeindeversammlung hat am tt.mm.jjjj die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland beschlossen. Gegen die Revision wurden Beschwerden erhoben, die derzeit noch vor Regierungsrat hängig sind, weshalb auch die Genehmigung der Nutzungsplanung (§ 27 BauG) derzeit noch aussteht. Die neue BNO