Beim Vorraum mit Lift könnte die Überdachung demgegenüber schon grundsätzlich kaum weggelassen werden. Auch eine Auflage, wonach die Dachneigung beim Knick von 20⁰ auf 30⁰ zu erhöhen ist, fällt zumindest bei der Laube ausser Betracht, würde die begehbare Höhe beim Balkongeländer diesfalls doch gerade noch rund 1,60 m betragen, was kaum noch Sinn ergibt (und entsprechend eine Rückversetzung der östlichen Fassade bedingen würde).