4 von 7 mehr beschattet wird (wobei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen wird, dass gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung im Winter selbst eine Besonnungsdauer von lediglich 30 Minuten noch mit den wohnhygienischen Anforderungen vereinbar ist). Unhygienische, nicht mehr den Anforderungen des Gesundheitsschutzes entsprechende Verhältnisse beim Beschwerdeführer sind aufgrund des Bauprojekts also nicht erkennbar. Auch ein dreidimensionales Schattendiagramm würde am Ergebnis dieser Beurteilung nichts ändern