Auch dem einschlägigen ISOS-Eintrag kann entnommen werden, dass es sich vorliegend um eine langgezogene und dichte, das Ortsbild prägende Strassenbebauung handelt. Dabei besteht das Ziel der Dorfkernzone gerade darin, diesen gemäss ISOS räumlich einmaligen, kompakt bebauten und überraschend intakten Strassenraum zu erhalten (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1 BNO). In einer solchen Zone hat das Beschattungskriterium nach dem vorstehend Gesagten einen untergeordneten Stellenwert. Grenze bildet eine derart schwerwiegende Beschattung, welche dazu führen würde, dass die gesundheitspolizeilichen Anforderungen in der Nachbarschaft nicht mehr gewahrt würden.