II./2.3.4.2). Das Gesagte leuchtet ohne weiteres ein, wenn man bedenkt, welche Wohnungspreise in dicht bebauten Gebieten wie Zürich oder gebirgigen Seegemeinden wie Hergiswil erzielt werden, obwohl die betreffenden Wohnungen über den gesamten Winter nicht besonnt werden. Nichts anderes ergibt sich auch aus dem vom Beschwerdeführer zitierten Urteil des Bundesgerichts BGer 1C_317/2019 vom 17. März 2020 (Erw.