Namentlich also in einer Dorf- und Kernzone mit relativ enger Bebauungsstruktur hat das Beschattungskriterium ganz allgemein einen anderen Stellenwert als etwa in einer reinen Wohnzone, zumal das Postulat des verdichteten Bauens allgemein zu berücksichtigen ist. Zu bedenken ist ferner, dass Beschattungsregeln früher eine grössere Bedeutung hatten, weil die heutigen technischen Möglichkeiten zur Regulierung der raumklimatischen Gegebenheiten (Heizung, Lüftung, Isolation) noch nicht verfügbar waren und es bekanntermassen auch noch tendenziell kühler war (vgl. zum Stellenwert des Beschattungskriteriums in einer Dorfkernzone VGE vom 27. Juni 2005 [WBE.2004.434], Erw. II./2.3.4.2).