2 von 7 Gewähr bieten, dass das Bauvorhaben fachgerecht ausgeführt wird und die benachbarten Liegenschaften nicht gefährdet werden. Schliesslich bringt die Bauherrschaft selbst vor, keinerlei Interesse daran zu haben, dass die Giebelmauer in irgendwelcher Weise geschwächt oder beschädigt werde, da diese auch in Zukunft der Abschluss des Gebäudes bilden solle. Zudem hat die Bauherrschaft versichert, für die Ausführungsplanung und die örtliche Bauleitung einen Ingenieur beizuziehen.