Auch in der Person der Bauherrschaft bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der anerkannten Regeln der Baukunde bei der Bauausführung, ist der eine Bauherr doch selbst Hochbautechniker (HF), wobei das projektverfassende Architekturbüro über Dipl. Architekten ETH (SIA) sowie eigene Hochbautechniker und -zeichner und Bauleiter verfügt. Mithin verfügt die Bauherrschaft zusammen mit dem Architekturbüro über besondere Fachkenntnisse, welche