Diese Holzkonstruktion hat einerseits den Vorteil, dass sie deutlich leichter ist als die bestehende massive Backsteinmauer (was den Druck auf die Kellerwand des Beschwerdeführers entsprechend reduziert). Andererseits hat sie den Vorteil, dass sie vorgefertigt ist, weshalb die notwendigen Eingerüstungen (welche auf die Parzelle bbb ragen würden) auf das Minimum reduziert werden können.