Vorliegend ist kein Grund ersichtlich, an der durch den Gemeinderat erfolgten Beurteilung, ein Statiknachweis sei im Baubewilligungsverfahren mangels begründeter Bedenken betreffend die Festigkeit der Baute nicht nötig, zu zweifeln. So gibt es beim vorliegenden Bauvorhaben weder Anzeichen für schwierige geologische oder topographische Verhältnisse noch für eine Verletzung der Regeln der Baukunde oder eine Gefährdung der umliegenden Bauten durch die geplanten Bauarbeiten.