Anders wäre die Situation nur dann zu beurteilen, wenn sich bereits aus den Baueingabeplänen ergäbe, dass die geplante Baute nicht den Regeln der Baukunde entspricht oder die geplanten Bauarbeiten die Umgebung des Baugrundstücks zu gefährden drohen (wobei anzumerken ist, dass sich technische Fragen betreffend die Statik allein gestützt auf die Baueingabepläne in der Regel nicht abschliessend beurteilen lassen, weshalb es sich hier um offensichtliche Mängel handeln muss). Ansonsten darf der Bauherrschaft zugebilligt werden, dass sie bei der Bauausführung die gebotene Sorgfalt auch ohne speziellen vorgängigen (Statik-)Nachweis walten