Solange das Strassen- und Parkierungsreglement keine Einschränkungen der Parkkartenberechtigung vorsieht, besteht gestützt auf die aktuelle Regelung in § 13 des Strassen- und Parkierungsreglements ein Anspruch eines Jeden auf Ausstellung einer Parkkarte. In diesem Sinne sind der Beschwerdeführerin vier Parkkarten mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr auszustellen. 6 von 6