So ist zunächst fraglich, ob es sich hierbei überhaupt um eine Delegationsnorm handelt. Im Gegensatz zu § 17 Abs. 2 des Strassen- und Parkierungsreglements betreffend Parkgebühren wird der Gemeinderat nämlich nicht explizit ermächtigt oder befugt, die Berechtigungskategorien von Parkkarten zu regeln, sondern es wird allgemein festgehalten, dass die Gemeinde Parkkarten als Parkierbewilligungen einführt. Die Delegation ist auch nicht auf eine bestimmte, genau umschriebene Materie beschränkt. So enthält § 13 Abs. 1 Strassen- und Parkierungsreglement keinerlei Grundzüge für die zu erlassenden Regelungen betreffend Parkkartenberechtigungen.