Als Delegationsnorm beruft sich der Gemeinderat im Wesentlichen auf § 13 Abs. 1 des Strassen- und Parkierungsreglements. § 13 lautet wie folgt: "Das Parkieren von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund wird der Bewilligungs- und Gebührenpflicht unterstellt. Die Gemeinde erteilt Bewilligungen durch die Abgabe von Parkkarten." Diese Norm genügt den Anforderungen der Gesetzesdelegation in mehrfacher Hinsicht nicht. So ist zunächst fraglich, ob es sich hierbei überhaupt um eine Delegationsnorm handelt.