• Die Gesetzesdelegation darf nicht durch die Verfassung ausgeschlossen sein. • Die Delegationsnorm muss in einem Gesetz enthalten sein. • Die Delegation muss sich auf eine bestimmte, genau umschriebene Materie beschränken; Blankodelegationen sind unzulässig. 5 von 6 • Die Grundzüge der delegierten Materie, d.h. die wichtigen Regelungen, insbesondere Zweck, Gegenstand und Umfang der übertragenen Befugnisse müssen in einem Gesetz umschrieben sein.