4.1.5 Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung dürfen die grundlegenden Bestimmungen als dem formellen Gesetzgeber vorbehaltene Befugnisse nicht delegiert werden. Andere Rechtssetzungsbefugnisse können jedoch durch Gesetz übertragen werden (vgl. BGE 141 II 169, Erw. 3.2, S. 171 f.). Sollte die Festlegung der Parkkartenkategorien nicht als grundlegende Bestimmung zu qualifizieren sein, so würde die Kompetenz des Gemeinderats zum Erlass gesetzesvertretender Verordnungen dennoch eine entsprechende Delegationsnorm in einem Gesetz bzw. Reglement voraussetzen.