Seine eigentlichen Hauptobliegenheiten liegen im Verwaltungs- und Vollzugsbereich, insbesondere auch in der Vertretung der Gemeinde sowie in der Verwaltungsaufsicht. Aus den genannten Gründen bietet der Einwohnerrat aufgrund seiner Konstituierung und seiner Arbeitsweise am besten Gewähr für eine sachgerechte Regelung der Anspruchskategorien von Parkkarten.