Die parlamentarischen Kontroll- und Mitwirkungsinstrumentarien lassen eine wenigstens punktuelle und im Vergleich zur Gemeindeversammlung effizientere Einflussnahme auf den Gang der kommunalen Rechtssetzungstätigkeit zu. Als Folge der Übertragung der wesentlichen Entscheidungen an den Einwohnerrat stehen dem Gemeinderat in der Regel die weniger wichtigen Befugnisse zu. Seine eigentlichen Hauptobliegenheiten liegen im Verwaltungs- und Vollzugsbereich, insbesondere auch in der Vertretung der Gemeinde sowie in der Verwaltungsaufsicht.