Wie in der Gemeindeversammlung mögen auch hier die parteipolitischen Gegensätze oder zumindest ein gewisser gruppenspezifischer Konformitätsdruck eine Rolle spielen. Die Handlungs- und Reaktionsfähigkeit des Einwohnerrates ist wegen seines verhältnismässig häufigen Zusammentretens im Vergleich zur Gemeindeversammlung besser gewahrt. Die parlamentarischen Kontroll- und Mitwirkungsinstrumentarien lassen eine wenigstens punktuelle und im Vergleich zur Gemeindeversammlung effizientere Einflussnahme auf den Gang der kommunalen Rechtssetzungstätigkeit zu.