Im Gegensatz zur eher schwerfälligen Gemeindeversammlung, welche bei starker Beteiligung eine echte und fruchtbare Diskussion erschwert und sich allgemein durch einen wechselnden personellen Bestand auszeichnet, verfügt der Einwohnerrat über eine feste Organisation mit Büro, Finanz- und Geschäftsprüfungskommission sowie weiteren fakultativen Konsultativkommissionen (vgl. Geschäftsreglement des Einwohnerrates vom 21. September 2005). Die Einwohnerratsmitglieder sind meist während einigen Jahren in ihrem Amt, sodass sich eine gewisse personelle Konstanz ergibt.