Von einer grossen finanziellen Tragweite kann dabei jedoch nicht gesprochen werden. Was die Akzeptierbarkeit der Berechtigungsregelungen anbelangt, so ist – wie im vorliegenden Fall – durchaus mit Widerstand der Betroffenen zu rechnen, da mit der Parkierungsverordnung auch eine neue Kategorie von Parkkarten (Service- und Baustelleparkkarten) eingeführt wurde, die von der bisherigen Rechtswirklichkeit abweicht. Zudem wurde die Pendlerparkkarte abgeschafft (…).