Eine finanzielle Belastung ist mit der Regelung der Anspruchsvoraussetzungen nicht unmittelbar verbunden, da der Bezug der Parkkarte freiwillig ist. Wer jedoch keinen Anspruch auf eine Parkkarte für die Blaue Zone hat und zwischen 08.00 Uhr und 19.00 Uhr länger als eine Stunde parkieren möchte, muss auf andere Parkierungsanlagen der Gemeinde Q._____ ausweichen, für welche Parkgebühren von Fr. 1.00 bis Fr. 2.00 pro Stunde anfallen. Von einer grossen finanziellen Tragweite kann dabei jedoch nicht gesprochen werden.