Mit der Regelung von Anspruchsberechtigten einer Parkkarte wird das Recht eines Jeden beschränkt, eine Bewilligung für das zeitlich unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone in Q._____ zu erhalten. Was die Intensität dieses Eingriffs anbelangt, so ist damit kein schwerer Eingriff in die Rechte Privater verbunden. Von einem Eingriff in die persönliche Freiheit kann jedenfalls nicht gesprochen werden, so stellt die Möglichkeit, unbeschränkt in der Blauen Zone parkieren zu können, keine elementare Erscheinung der Persönlichkeitsentfaltung des Menschen dar.