4.1.4 Das Strassen- und Parkierungsreglement wurde vom ordentlichen kommunalen Legislativorgan (Einwohnerrat) erlassen und ist somit als Gesetz im formellen Sinn zu qualifizieren. Dieses Reglement hält in § 13 Abs. 1 fest, dass das Parkieren von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund bewilligungs- und gebührenpflichtig ist und die Gemeinde Bewilligungen durch die Abgabe von Parkkarten erteilt. Das Reglement selbst enthält weder Aussagen zum Parkraumbewirtschaftungskonzept in der Gemeinde Q._____ noch zu irgendwelchen Anspruchskategorien für den Erwerb einer Parkkarte.