Da die Anforderungen des Legalitätsprinzips auch für Erlasse auf kommunaler Stufe gelten, sind die Grundsätze, die das Bundesgericht bei der Auslegung von Art. 164 BV entwickelt hat, analog auf kommunale Erlasse anzuwenden (vgl. für analoge Anwendung auf kantonales Legalitätsprinzip BGE 145 V 380, Erw. 6.3, S. 390 f.; 138 I 378, Erw. 7.1, S. 391).