3 von 6 ums (z.B. Verwaltungsapparat), seines Verfahrensrechtes (Partizipation Betroffener und Interessierter) und in seiner gegenseitigen Interdependenz und Verschränkung mit anderen Organen, am besten Gewähr für eine sachgerechte Regelung und Entscheidung bietet (BAUMANN, a.a.O., S. 94).