Bei Gemeinden mit Gemeindeparlament ist zusätzlich zu unterscheiden, ob ein obligatorisches oder fakultatives Referendum besteht. Ist dies der Fall, so handelt es sich bei einem Parlamentserlass, der dem Referendum entzogen ist, nicht um ein Gesetz im formellen Sinn, sondern um eine Parlamentsverordnung (ALAIN GRIFFEL, Allgemeines Verwaltungsrecht im Spiegel der Rechtsprechung, 2017, Rz. 132 ff.). 4.1.3.3