Die Anforderungen des Legalitätsprinzips gelten für Erlasse aller Stufen (Bund, Kantone, Gemeinden), und zwar unabhängig von ihrer Bezeichnung, die bei kommunalen Erlassen häufig von der ansonsten üblichen Terminologie abweicht. Ein Rückschluss von der Bezeichnung – als "Reglement", "Verordnung", "Ordnung" usw. – auf die Normstufe ist deshalb in der Regel nicht möglich.