Nach Eingang eines Baugesuches hat die Bewilligungsbehörde zunächst zu prüfen, ob das eingereichte Gesuch alle für die materielle Beurteilung notwendigen Angaben, Pläne und Unterlagen enthält. Eingaben, die unvollständig oder vorschriftswidrig sind, sind an den Gesuchsteller zur Verbesserung zurückzuweisen mit Ansetzung einer angemessenen Frist zur Behebung der Mängel. Wird der Mangel innert der angesetzten Frist nicht behoben, kann die Bewilligungsbehörde auf das Gesuch nicht eintreten