Zudem erklärte der Gemeinderat in seiner Beschwerdeantwort, dass er am Erfordernis der braunen Dacheindeckung im Perimeter des Überbauungsplans festhalten wolle. Damit macht er unmissverständlich klar, dass er auch inskünftig gesetzeskonform entscheiden will. Die Anforderungen an eine Gleichbehandlung im Unrecht sind damit nicht erfüllt.