5 von 6 ebenfalls ganzjährig gut sichtbar und verändert das Aussehen des Attikageschosses, bei dem es auch auf den optischen Eindruck und dabei darum geht, dass das Attikageschoss nicht als Vollgeschoss in Erscheinung treten soll, in ungünstiger Weise volumenerweiternd (vgl. auch den Baueingabeplan). Folglich ist auch die Metallkonstruktion allein nicht bewilligungsfähig. 6 von 6