Dem ist entgegenzuhalten, dass die Anrechenbarkeit des Pavillons nicht nur mit der damit ermöglichten Nutzungssteigerung begründet wird, sondern zusätzlich mit der damit verbundenen optisch volumenerweiternden Wirkung. Die massive Metallkonstruktion ist selbst bei eingefahrener Stoffbespannung ganzjährig gut sichtbar und verändert das Aussehen des Attikageschosses zusätzlich (vgl. dazu AGVE 2014. S. 181 ff.). Ausserdem erscheint eine entsprechende Auflage auch nicht als praktikabel, würde eine solche doch bedingen, dass die Baubehörden betroffene Beschattungssysteme periodisch überprüfen müssten, was mit einem nicht unerheblichen und unzumutbaren Kontrollaufwand verbunden wäre;