Acryltücher haben eine wasserabweisende Imprägnierung und können bei leichtem Regen sowie entsprechender Markisenneigung eingesetzt werden; zu 100 Prozent wasserdichte sind Tücher aus PVC, die auch bei Dauerregen ohne Schäden eingesetzt werden können (zum "Q.bus": https://www.leiner-markisen.de/qbus?lang=de-DE). Damit ist der umstrittene Beschattungspavillon entsprechend der angeführten Rechtsprechung und den obigen Ausführungen auch an die Attikagrundfläche anrechenbar. Die Möglichkeit der erweiterten Nutzung des Attikageschosses sowie die unerwünschte optische Wirkung sind wie bis anhin entscheidend und in casu auch gegeben.