Es knüpfte bei der Beurteilung jeweils an folgendes Kriterium an: Erlaube der betreffende Bauteil eine erweiterte Nutzung der Terrassenfläche (beispielweise in der Art, dass die überdeckte Terrassenfläche auch bei schlechtem Wetter genutzt werden kann und die Möblierung schützt) und führe dies im Ergebnis zu einer Volumenerweiterung des Attikageschosses, müsse der betreffende Bauteil innerhalb der zulässigen Attikagrundfläche erstellt respektive an die vorhandene Attikagrundfläche angerechnet werden. Zudem ist für die Beurteilung der Frage der Anrechenbarkeit auch das Erscheinungsbild massgebend.