Das tangierte Wohn- und Gewerbegebäude auf der Bauparzelle verfügt über zwei Voll- (das Erd- sowie das erste Obergeschoss) sowie das betroffene Attikageschoss, welches die zulässige Attikageschossgrundfläche unwidersprochenermassen maximal ausnützt. Die Bauherrschaft hat auf der bisher freien Terrassenfläche des Attikageschosses einen Beschattungspavillon mit den Aussenmassen von 4.90 x 3.70 x 2.40 m (Länge, Breite, Höhe) mit einer Metallrahmenkonstruktion erstellt (zweiseitig an der Fassade verankert und mit einer Stütze an der Attikabrüstung abgestellt), mit welchem die entsprechende Fläche horizontal mit einem ausfahrbaren Stoff (4-seitig geführt) überdacht und ausserdem die