Zusammenfassend ist die Beschwerde somit insofern teilweise gutzuheissen, als das Attikageschoss (OK Dachaufbau) um 29,5 cm in der Höhe zu reduzieren ist. Im Übrigen erweist sich die Beschwerde hingegen als unbegründet. Insbesondere hat die vorgenommene Überprüfung ergeben, dass das Bauvorhaben nicht zu einem Verstoss gegen die in der Wohnzone W1 zulässige Anzahl Vollgeschosse führt, ragt die Erdgeschosskote in Mittel doch nicht mehr als die zulässigen 0,80 m aus dem massgebenden Terrain.