Übertragen auf den vorliegenden Fall ergibt dies folgende Berechnung: Abschnitt Länge Fläche zwischen EG-Kote und Terrainlinie (ohne unter dem Terrain liegende Flächenanteile) 1–2 4,78 m 4,07 m2 2–3 7,24 m 6,83 m2 3–4 3,84 m 3,80 m2