Hieraus lassen sich – unter Annahme eines linearen Geländeverlaufs zwischen den jeweiligen Höhenlinien – folgende Höhenkoten des massgebenden Terrains an den Eckpunkten des Bauvorhabens errechnen: Nr. Erdgeschosskote Terrainkote Höhendifferenz zwischen (Abb. 1) Erdgeschoss- und Terrainkote, sofern positiv 1 537,68 m.ü.M. 537,06 m.ü.M. 0,62 m 2 537,68 m.ü.M. 536,60 m.ü.M. 1,08 m