Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz [BPUK], im Folgenden: IVHB-Erläuterungen; im Internet: www.ag.ch/bauen > Baurecht > Baubegriffe - IVHB) und ist damit identisch mit der Erdgeschosskote, ungeachtet des Umstands, ob sich darunter noch ein eigentliches Untergeschoss oder bloss Erdreich befindet. Dies ergibt sich auch aus Sinn und Zweck der Bestimmung, soll mit dieser doch die Höhenlage des Gebäudes im Gelände begrenzt werden, was unabhängig des Umstands ist, ob das Erdgeschoss unterkellert oder lediglich mit Erdreich unterfüllt ist.