Somit betrage die Höhendifferenz ab dem massgebenden Messpunkt im natürlich gewachsenen Terrain (536,25 m.ü.M.) bis Oberkante des neuen fertigen Erdgeschossbodens (537,87 m.ü.M.) 1,62 m. Mit Stellungnahme vom 21. Mai 2022 korrigierten sie dieses Mass und hielten eine Höhe des natürlich gewachsenen Terrains von 536,75 m.ü.M. für massgebend, woraus sie eine Höhe der Erdgeschosskote über dem massgebenden Terrain von 0,95 m errechneten. 3.2